
© Urheberrechtlich geschütztArchivbild: Heidi Reichinnek, Vorsitzende der Linken-Bundestagsfraktion.
Meinung Mit Neid-Debatten zur Zwangsarbeit und 73-Stundenwoche
Welt (Artikel hinter Bezahlschranke):
Welt:
Die regierende Union lehnt den Vorschlag dagegen ab. Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU, bezeichnete die Initiative als «absurd» und warf der Linkspartei eine Entfernung von «Demokratie und Rechtsstaatlichkeit» vor. Dazu führte er aus:
Meinung Die AfD und Deutschlands Krieg gegen die Wähler
«Demokratie heißt im wahrsten Sinne des Wortes ‘Herrschaft des Volkes’ – und nicht Wahlrecht aller, die gerade anwesend sind. Der Befund zu diesem Vorstoß ist ebenso klar wie alarmierend: mit diesem Vorschlag verlässt die Linkspartei den Boden des Grundgesetzes.»
Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner bezeichnete den Vorschlag als «linkentypische Schnapsidee», mit der die Linke eine neue Wählerschaft zu erfassen versuche. Brandner warnte, dass eine Umsetzung der Initiative die deutsche Staatsangehörigkeit «massiv entwerten» würde.
Erschwert werden könnte die Einführung des Wahlrechts für Ausländer auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990, wonach das Wahlrecht grundsätzlich deutschen Staatsbürgern vorbehalten sei. Als Begründung führten die Richter damals an, dass die Staatsgewalt laut dem Grundgesetz «vom Volke» ausgehe, womit das deutsche Staatsvolk gemeint sei.
Wie die Bild ausführt, könnte für eine Umsetzung des Vorhabens der Linken statt eines Bundestagsantrags eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat sowie eine Änderung des Grundgesetzes notwendig sein.
Die Linkspartei hält das Urteil dagegen insgesamt für überholt, da der Grundsatz bereits im Jahr 1992 mit der Einführung des kommunalen Wahlrechts für EU-Bürger durchbrochen worden sei.




